Winterdienste
Denken auch Sie schon mit Bangen an den kommenden Winter und die damit verbundene Räumpflicht? Für Unternehmen und Objekte stellt sich jedes Jahr wieder die Frage, wie dieser Aufgabe Rechnung getragen werden kann.
Mit einem Winterdienstvertrag sind Sie diese Sorge los.
Zeitnahe Räumung und Streuung
Sie übertragen die Verkehrssicherungspflicht auf uns. Wir räumen in den Monaten November - März werktags bis 7.00 Uhr, Sonn- und Feiertags bis 8.00 Uhr manuell oder maschinell. Dienstpflicht bis 20.00 Uhr. Wege werden ab einer Schneehöhe von 2 -3 cm geräumt und überfrierende Nässe beseitigt. Außerdem werden die Flächen abgestumpft.
Splittentfernung
Nach der Winterperiode wird auf Wunsch mit Hilfe einer Kehrmaschine der zurückgebliebene Splitt entsorgt. Entsorgung des Splitts wird gesondert verrechnet. Die Streubreite ist auf gewöhnliche Verkehrsbreite abzustimmen.
Denken Sie jetzt schon an den nächsten Winter und setzen Sie sich mit uns in Verbidnung!
Wir erstellen Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot.
Setzen Sie sich mit uns in Verbindung
Gerne erstellen wir für Sie ein unverbindliches Angebot